Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Servicebedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Serviceleistungen (Installationen, Inbetriebnahmen, Reparaturen, Support- Gespräche und Schulungen), soweit nichts Abweichendes vereinbart wird und von DMH schriftlich bestätigt wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unter https://www.dmh.at in der aktuellen Fassung abrufbar. Mit Annahme des Angebots und Platzierung des Auftrages stimmt der Kunde den AGB der Firma DMH zu.

Anerkennung der Verkaufs- und Lieferbedingungen

Durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung erkennt der Besteller diese Bedingungen ausdrücklich an. Andere Bedingungen (z.B. Einkaufsbedingungen des Bestellers) gelten auch dann nicht, wenn diesen von DMH nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Vertragsabschluss

Sämtliche Angebote von DMH sind unverbindlich und erfolgen freibleibend. Sämtliche Verträge mit unseren Kunden werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung wirksam. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Weicht die schriftliche Auftragsbestätigung von DMH vom Auftrag des Kunden ab und weist DMH auf diese Abweichung in der Bestätigung hin, gelten die Abweichungen als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht binnen 2 Tagen widerspricht. Der Kunde ist an seinen Auftrag für die Dauer von 365 Tagen ab Eingang bei DMH gebunden. Während dieser Bindungsdauer kann der Kunde nur mit schriftlicher Zustimmung durch DMH von seinem Auftrag zurücktreten oder diesen abändern. DMH behält sich nach eigenem Ermessen vor, Aufträge des Kunden bei Teilbarkeit der Leistung nur teilweise anzunehmen bzw. durchzuführen. Ein Auftrag kommt diesfalls im Umfang des von DMH angenommenen Leistungsteils zustande, ohne dass dem Kunden hieraus irgendwelche Ansprüche erwachsen.

Lieferung und Lieferzeiten

Unsere Lieferzeitangaben sind unverbindlich und ohne Gewähr und werden nach Möglichkeit eingehalten. Die Lieferfristen beginnen mit Auftragsbestätigung und Klärung sämtlicher Lieferdetails. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt die Lieferzeit als eingehalten, wenn bis zum vereinbarten Lieferzeitpunkt die Ware das Werksgelände verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für die Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden diese Leistungen jedoch gegen gesonderte Bezahlung von der DMH organisiert bzw. erbracht. Weiters ist die DMH erst zur Leistungserfüllung verpflichtet, wenn der Kunde all seine Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist. Die DMH ist berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen bis zu einer Woche zu überschreiten. Unvorhersehbare Tatsachen, z.B. eingeschränkte Zufuhr von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, behördliche Maßnahmen, Unterbindung von Verkehrswegen, Betriebsstörungen oder sonstige Fälle höherer Gewalt, berechtigen DMH wahlweise zu einer Verlängerung der Lieferzeit oder zum Rücktritt vom Vertrag ohne das dem Besteller Ansprüche aufgrund des Rücktritts zustehen. Schadenersatzansprüche seitens Kunde wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung sind ausgeschlossen.

Versand

Sofern der Kunde nichts vorschreibt, steht es DMH frei, den Versandweg, das Transportmittel, die anzuwendenden Incoterms in der aktuellen Fassung und die Verpackungsart auszuwählen. Die Beschaffenheit und Menge der Sendung und ihre Verpackung können nur binnen 5 Tagen nach Empfang der Ware beanstandet werden. Wird die Beanstandung von DMH als begründet anerkannt, so ist DMH berechtigt Ersatz zu liefern oder eine Gutschrift zu erteilen. Der Gefahrenübergang von DMH an den Kunden erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, im Zeitpunkt der Ablieferung beim Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich anzunehmen, andernfalls die Lieferung als an dem Tag erfolgt gilt, an dem die Annahme durch den Kunden vertragsgemäß hätte erfolgen sollen; mit diesem Zeitpunkt geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder der Verschlechterung jedenfalls auf den Kunden über. Gleiches gilt für den Fall der Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Kunden und die hieraus resultierenden Folgen. In jedem Fall des Annahmeverzuges kann DMH die Lagerung der Waren auf Kosten des Kunden vornehmen, wodurch die Lieferung als erbracht gilt. Wird die Ware bei DMH eingelagert, gilt eine Lagergebühr von 5 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenen Kalendertag als vereinbart; im Falle der Dritteinlagerung hat der Kunde die angemessenen tatsächlichen Lagerkosten zu ersetzen. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen erfahren dadurch keine Änderung. Darüber hinaus gehende Ansprüche von DMH bleiben jedenfalls vorbehalten.

Preis

Die von DMH in den veröffentlichten Preislisten sowie den gestellten Angeboten angeführten Preise sind unverbindlich und ohne Nebenkosten zu verstehen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Fakturiert werden die am Tag der Auftragsbestätigung geltenden Preise und Rabatte. Die Preise sind Nettopreise exklusive gesetzlicher Mehrwert-Steuer, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist. Preisänderungen für noch nicht fakturierte Lieferungen können entsprechend durch kollektivvertragliche Regelungen in der Branche, zur Leistungserstellung notwendige Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung, etc. jederzeit vorgenommen bzw. wieder ganz oder teilweise aufgehoben werden.

Zahlungsbedingungen

Neukunden werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nur gegen Vorauskassa beliefert. Zahlungen sind grundsätzlich in EURO und inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu leisten. Ist nichts anderes vereinbart werden alle Rechnungen 14 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in der Höhe von 9,2% (§ 456 UGB) über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank jährlich zu begehren. Die DMH ist berechtigt im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware/ Fälligkeit der Zahlung auch Zinseszins zu verlangen. Darüber hinaus ist DMH im Falle eines Zahlungsverzuges berechtigt, sämtliche offenen Forderungen gegenüber dem Kunden mit sofortiger Wirkung fällig zu stellen sowie Lieferungen aus diesem oder einem anderen Vertragsverhältnis an den Kunden zu verweigern, von einer Vorauszahlung / Sicherheitsleistung des Kunden abhängig zu machen oder aber unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Wurden Teillieferungen vereinbart und gerät der Kunde mit der Bezahlung einer Teillieferung in Verzug, so kann DMH sowohl hinsichtlich der betroffenen Teillieferung als auch hinsichtlich aller noch ausstehenden Leistungen, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist, den Rücktritt vom Vertrag erklären. Für den Fall eines berechtigten Vertragsrücktritts durch DMH ist der Kunde verpflichtet, die Ware auf eigene Gefahr und Kosten binnen 30 Tagen an DMH zurückzustellen, oder, wenn dies von DMH gewünscht wird, zur Abholung bereitzustellen. Der Kunde hat DMH die entstandenen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Betreibungskosten (einschließlich allfällige Inkassospesen) zu ersetzen. Eine Aufrechnung des Kunden gegen Forderungen von DMH ist nur dann zulässig, wenn seine Gegenansprüche entweder rechtskräftig festgestellt oder durch DMH ausdrücklich anerkannt wurden. Treten Verzögerungen bei der Leistungserbringung ein, ist DMH berechtigt, über die bisher erbrachten Leistungen Teilrechnungen zu legen und diese sofort fällig zu stellen.

Rücktritt vom Vertrag

Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden ist die DMH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes hat die DMH bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

Schutzrechte

An Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich DMH das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von DMH zur Verfügung gestellt werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen (auch Materialmuster in Form von Granulaten und/oder Halbzeugen und Dichtungsmuster) stets geistiges Eigentum der DMH; der Kunde/ Interessent erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der DMH. Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von der DMH zurückgefordert werden. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

Eigentumsvorbehalt

DMH behält sich das Eigentumsrecht an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises samt Zinsen, Kosten und Nebengebühren vor. Eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist nur zulässig, wenn DMH im Vorhinein die schriftliche Zustimmung gibt. Veräußert ein Kunde die von DMH gelieferte Ware, so gelten die ihm daraus erwachsenden Forderungen samt aller Nebenrechte so lange als an DMH abgetreten, bis DMH mit sämtlichen Forderungen aus ihren Lieferungen an den Kunden vollständig befriedigt worden ist. DMH nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Der Kunde verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder Rechnungen anzubringen, den Dritten nachweislich über die Abtretung zu informieren und DMH die vollständigen Daten des Dritten bekannt zu geben. Nach der Abtretung ist DMH zur Einziehung der Forderung ermächtigt und behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt. Bei Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware erwirbt DMH an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis zum Wert der gelieferten Waren. Dasselbe gilt, wenn die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware mit anderen, im Eigentum von Dritten stehenden Gegenständen vermischt oder verarbeitet wird. Verstößt der Kunde gegen diese Pflichten, hat er DMH alle dadurch verursachten Kosten und Schäden zu ersetzen.

Gewährleistung

Die Ware ist, bei sonstigem Eintritt der in § 377 Abs 2 UGB genannten Rechtsfolgen, vom Kunden unverzüglich nach Ablieferung auf Mängel zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind DMH ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Tagen nach Ablieferung unter Angabe von Art und Umfang des Mangels, schriftlich bekannt zu geben. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, ist eine Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, Schadenersatzansprüchen wegen des Mangels selbst und auch eine Vertragsanfechtung wegen Irrtums über die Mangelfreiheit der Ware ausgeschlossen. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitig der Mängelrüge. Die in § 924 ABGB geregelte Beweislastumkehr ist ausgeschlossen. DMH leistet nur für selbst hergestellte Waren und Materialen Gewähr. Wird die Ware von DMH nach den technischen Vorgaben des Kunden hergestellt, ist eine Haftung von DMH für die Richtigkeit der Konstruktion ausgeschlossen. Jede darüberhinausgehende Gewährleistungs- oder Ersatzpflicht für direkte oder indirekte Schäden (z.B. Kosten für Serviceeinsätze) infolge eines Herstellungs- oder Materialfehlers wird ausgeschlossen. Diese Gewährleistung deckt nur Fehler ab, die die Funktionalität des Produkts beeinflussen. Rein optische Unterschiede begründen keinen Anspruch auf Gewährleistung. Wann eine Einschränkung der Funktionalität vorliegt, ist in unseren QPAs (Quality Performance Accreditation) definiert. Die aktuelle Fassung dieser QPAs ist auf unserer Homepage hier abrufbar.

Schadenersatz und Produkthaftung

Alle Schadenersatzansprüche des Käufers gegenüber DMH, aus welchem Grund auch immer, insbesondere aus Nichterfüllung, Schlechterfüllung, Verzug, Verschulden vor oder bei Vertragsabschluss, aus unerlaubter Handlung oder einem anderen Rechtsgrund sind ausgeschlossen, wenn nicht der Käufer beweist, dass der Schaden auf Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit von DMH beruht. Dies gilt nicht für Personenschäden. Keine Haftung besteht – mit Ausnahme von Personenschäden – für mittelbare Schäden und Folgeschäden oder für entgangenen Gewinn, insbesondere auch nicht wegen positiver Vertragsverletzung durch DMH. Jede Haftung von DMH ist mit dem einfachen Nettoauftragswert begrenzt. Diese Einschränkung gilt auch für Rückgriffsansprüche nach § 12 PHG. Schadenersatzforderungen verjähren, wenn sie nicht binnen 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber nach 8 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung, gerichtlich geltend gemacht werden. Die Geltendmachung allfälliger Regressforderungen gemäß § 12 PHG gegenüber DMH ist ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte erbringt den Beweis, dass der Fehler durch DMH verursacht oder zumindest krass grob fahrlässig verursacht worden ist. Die Beweislastumkehr des § 1298 S 2 ABGB wird ausgeschlossen. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für die Verwendung und Nutzung oder von behördlichen Zulassungsbedingungen ist jedweder Anspruch auf Schadenersatz sowie jede sonstige Haftung von DMH ausgeschlossen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für alle Lieferungen und Zahlungen gilt Leoben als Erfüllungsort. Auf die Vertragsbeziehungen zwischen DMH und dem Kunden ist stets österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Als Gerichtsstand gilt das sachlich zuständige Gericht in Leoben als vereinbart.

Datenschutz

DMH verarbeitet personenbezogene Daten, die im Rahmen einer Geschäftsbeziehung vom Kunden bekannt gegeben werden. Davon umfasste personenbezogene Daten sind etwa Personalien (Name, Adresse und andere Kontaktdaten, Bankverbindung etc). Darüber hinaus kann es sich dabei auch um Auftragsdaten, Daten aus der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung sowie andere mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten handeln. Personenbezogene Daten werden von DMH im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO und dem Datenschutzgesetz im notwendigen Ausmaß für die Dauer der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden verarbeitet. Sofern von DMH gesetzliche Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten einzuhalten sind, werden personenbezogene Daten für den dafür vorgesehenen gesetzlichen Zeitraum gespeichert. Die Speicherdauer beurteilt sich insbesondere nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die in der Regel drei Jahre, in manchen Fällen aber auch bis zu dreißig Jahre betragen können. Der Kunde hat nur diejenigen personenbezogenen Daten bekannt zu geben, die für die Begründung, Durchführung und Beendigung eines Vertragsverhältnisses erforderlich sind oder zu deren Erhebung DMH gesetzlich verpflichtet ist. Werden diese Daten vom Kunden nicht bekannt gegeben, wird DMH im Regelfall den Vertragsabschluss ablehnen müssen oder einen bestehenden Vertrag nicht mehr abwickeln können und daher unter Umständen beenden müssen. Gemäß der entsprechenden Datenschutzbestimmungen und Datenschutz-Richtlinien werden geeignete technische und organisatorische Maßnahmen für eine angemessene Sicherheit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gewährleistet. Die Parteien verpflichten sich zur absoluten Geheimhaltung des ihnen aus den Geschäftsbeziehungen zugegangenen Wissens gegenüber Dritten. Die Zustimmungserklärung hinsichtlich Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden kann jederzeit per Mail an verwaltung@dmh.at widerrufen werden. Mittels eines formlosen Antrags kann der Kunde jederzeit per E-Mail an verwaltung@dmh.at Auskunft über die gespeicherten und/oder verarbeiteten Daten erhalten. Betroffenenrechte (Antrag auf Berichtigung der Daten, Löschung der Daten oder Einschränkung der Datenverarbeitung) können mittels formlosen Antrages per E-Mail an [verwaltung@dmh.at] eingebracht werden. Anträge werden innerhalb eines Monats bearbeitet und der Antragssteller wird nach erfolgtem Bearbeitungsprozess schriftlich über die durchgeführten Maßnahmen informiert. Sollte der Antrag nicht oder nicht ordnungsgemäß bearbeitet werden, hat der Kunde die Möglichkeit sich mittels einer Beschwerde an die österreichische Datenschutzbehörde zu wenden.

Schlussbestimmungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen des Kunden, ohne dass es eines besonderen Hinweises auf die bedarf. Sollten einzelne diese Bedingungen unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter Zugrundelegung dieser Bedingungen abgeschlossenen Rechtsgeschäfte nicht.

Download Allgemeine Geschäftsbedingungen

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